Fachanwalt Familienrecht

Warum einen Fachanwalt beauftragen?

Jeder Rechtsanwalt darf Familienrecht bearbeiten. Und jeder Fachanwalt für Familienrecht ist immer zugleich auch Rechtsanwalt.
Durch die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht wird nachgewiesen, dass der Anwalt, der diese Bezeichnung führen darf, eine besondere Qualifikation und Erfahrung in diesem Bereich aufweisen kann.

Ein Fachanwalt für Familienrecht muss nicht nur eine erhebliche Anzahl an praktischen Fällen, auch vor dem Familiengericht, darlegen können, sondern muss vor Erhalt des Titels einen aufwendigen Fachanwaltskurs absolvieren und stundenlange Klausuren zu den verschiedensten Bereichen erfolgreich abschliessen. Hierbei wird nicht nur das typische Ehe- und Familienrecht geprüft, sondern auch die familienrechtlichen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Erbrecht, dem Sozialrecht, dem Steuerrecht, dem Gesellschaftsrecht. Gleichermassen ist natürlich das Recht rund um die nichteheliche Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft zu erwähnen. Zudem sind die internationalen Bezüge des Familienrechts von hoher Bedeutung, so schon aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung und nicht mehr zu vermeidenden Bezügen zu anderen Rechtsordnungen.

Ein Fachanwalt unterliegt zudem einer strengen Fortbildungspflicht, die von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert und überwacht wird. Kommt der Rechtsanwalt seiner Fortbildungspflicht nicht nach, so wird die Fachanwaltsbezeichnung wieder entzogen.

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Herr Rechtsanwalt Marcus Gutzeit ist Fachanwalt für Familienrecht in Baunatal (bei Kassel). Aufgrund zusätzlicher Fortbildung zu derjenigen zum Erhalt des Fachanwaltstitels, darf er zudem das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer führen.